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Eine Pufferzone, wie von der IHK gewünscht, sei daher nicht mehr erforderlich. Mit Blick auf den Verkehr sagte die Stadt zu, die neu geplante Ampel an der Einmündung Gartenstraße/Freiberger Straße mit der nur wenige Meter weiter bestehenden Radampel zu koppeln. Auch der Schallschutz war ein Thema bei den Anregungen. So empfiehlt das Landratsamt eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung. Das Gebiet grenzt an die viel befahrene Stuttgarter Straße, dahinter befindet sich die Bahnlinie. Die Stadt verweist darauf, dass im Zuge der Gebäudeplanung detaillierte Berechnungen durchgeführt werden sollen. Laut der schalltechnischen Untersuchung wird empfohlen, für die zur Stuttgarter Straße orientierten Gebäude zu prüfen, ob der angestrebte Lärmschutz durch geeignete Bauformen, zum Beispiel vorgehängte Fassadenbauteile, und besondere Grundrisse erreicht werden kann. Für die durch den baulichen Lärmschutz abgeschirmten Gebäude ergebe sich eine deutlich bessere schalltechnische Situation, aber auch hier müssten für die Lärmeinwirkungen des Straßen- und Schienenverkehrs Vorkehrungen getroffen werden.

So wollte die Stadtverwaltung viele Jahre lang an der markanten Stelle ein Hotel errichten, tat sich aber bei der Suche nach Investoren schwer. Schließlich wurde das Hotel-Projekt fallengelassen. Aber auch bei der geplanten Bebauung mit Wohnhäusern tat man sich schwer. Zuletzt stellte sich die notwendige Umlegung der Fläche als großes Problem heraus. Denn der Stadt gehört das Gelände nicht allein, Grundstücke besitzen neben der städtischen Tochter Bietigheimer Wohnbau auch die Layher Wohnbau und die Strenger GmbH. Schließlich fiel im Rathaus die Entscheidung, zunächst nur eine Hälfte, den südlichen Teil des Geländes, zu entwickeln, weil im anderen Teil die Umlegung weiter stockte. Im Februar wurde mit dem Fällen der ersten Bäume begonnen, der Gemeinderat machte mit der Verabschiedung des Bebauungsplans den Weg frei für die Bebauung des zwei Hektar großen ersten Bauabschnitts. Dort sollen insgesamt 175 Wohnungen, davon 24 im Segment bezahlbares Wohnen, erstellt werden. Es sollen Mehrfamilienhäuser dominieren, von denen die höchsten Gebäude – an der B 27 – viergeschossig sind, teilweise plus Dachgeschoss.

Da damit die Voraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung von der Baumschutzsatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen nach § 5 (2) Nr. 2 vorliegen, haben die Bauherren einen Anspruch auf Erteilung dieser Befreiung. Entsprechende Ersatzpflanzungen, im Rahmen der Neubebauung, sind angeordnet. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen zum Schutz der Tiere keine Gehölzrodungen in der Zeit vom 1. 3. bis 30. 9. durchgeführt werden. Um diese Vorgabe einzuhalten, werden die Arbeiten noch rechtzeitig im Februar vorgenommen.

Lothar-Späth-Carré Bebauungsplan auf der Zielgeraden Der Bietigheim-Bissinger Gemeinderat berät am Dienstagabend über den Satzungsbeschluss. 12. März 2019, 11:51 Uhr • Bietigheim-Bissingen Das Lothar-Späth-Carré aus der Luft. Die Aufnahme stammt von Mitte Februar. Der erste Bauabschnitt, für den jetzt der Bebauungsplan beschlossen werden soll, ist die Freifläche in der oberen Bildhälfte. © Foto: Werner Kuhnle Bereits im Februar war mit dem Fällen der ersten Bäume auf dem früheren Valeo-Gelände, dem jetzigen Lothar-Späth-Carré, begonnen worden – zum Missfallen etlicher Bürger. Am Dienstag soll nun Baurecht geschaffen werden: In seiner Sitzung entscheidet der Gemeinderat über die Verabschiedung des Bebauungsplans im ersten Bauabschnitt, ebenso steht der Beschluss über den Umbau der Gartenstraße an. Wie berichtet, umfasst der erste Bauabschnitt zwei Hektar und stellt damit etwa die Hälfte der Gesamtfläche dar. Der übrige Bereich soll später in einem zweiten, vielleicht auch dritten Bauabschnitt, in Angriff genommen werden, wie Oberbürgermeister Jürgen Kessing bei einem Informationsabend für die Bürger im Januar ankündigte.

October 11, 2022, 1:16 am